Welt im Frieden
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Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)

NISV Schulung...Pflicht für alle Gerätebetreiber
NISV Schulung...Pflicht für alle Gerätebetreiber
  • Wer Geräte gewerblich zu kosmetischen und anderen nicht-medizinischen Zwecken einsetzt, muss seit Anfang 2021 neue Anforderungen an den Betrieb sowie Dokumentations- und Beratungspflichten erfüllen. Zudem müssen diese verwendeten Geräte 2 Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
  • Diese Geräteanwendungen setzen NiSV-Fachkundenachweise voraus, die eine KosmetikerIn, HeilpraktikerIn oder ÄrztIn in Form von Schulungen/Seminaren (bei einem Schulungsträger, der von einer akkreditierten Personenprüfstelle anerkannt ist) bis zum 31.12.2022 erwerben muss, um diese Behandlungen weiter anbieten zu dürfen.